1) Gültige Rad-/Reifen-Kombinationen 460, 461, 463
2)
Weitere Informationen zu Reifen-Kennzeichnungen
3) Winterreifen/-Pflicht
letztes Update: 30.06.2014
Die beste mir bekannte Zusammenstellung zum Thema stammt von Harald Pietschmann (USA), die sich HIER findet (englisch).
Ab 1.11.2012 wird EU-weit ein Reifenlabel eingeführt - mehr hierzu HIER.
Ich werde hier kurz auf die geläufigen Bezeichnungen von Bereifungen eingehen, da diese häufig verwechselt werden:
SUV-Sommerreifen am Beispiel des Cooper Zeon 4XS ("M+S"-Label): |
H/T (Highway-Terrain) oder auch S/T (Street-Terrain) am Beispiel des Cooper Discoverer H/T ("M+S"-Label): |
A/T (All-Terrain) am Beispiel des Cooper Discoverer A/T ("M+S"-Label) |
M/T (Mud-Terrain) am Beispiel des Cooper Discoverer STT ("M+S"-Label): |
Geländewagen-Winterreifen am Beispiel des Cooper Discoverer M+S ("M+S" + Schneeflocke): |
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M+S // (C) BMVBS
§2
Absatz (3a) der StVO besagt: Das BMVBS gibt in einer Pressemitteilung vom
16.12.2010 (hier)
bekannt: "Als Winterreifen gelten alle M+S-Reifen." Wikipedia weiß hierzu: "Trotz dieser Definitionen ist „M+S“ keine geschützte Kennzeichnung und kann daher auch auf nicht-wintertauglichen Reifen angebracht werden. Insbesondere chinesische und amerikanische Reifenhersteller verwenden dieses Symbol auch auf Sommerreifen. Die Reifenindustrie hat darauf reagiert und das Piktogramm 'Berg mit Schneeflocke' (Alpine symbol) eingeführt. Dieses Symbol wird von der amerikanischen Straßenbehörde NHTSA an Reifen vergeben, die in einem Test eine gewisse Mindesttraktion auf Schnee und Eis erreichen. Conti weiß hierzu: "Bei einem "M-und-S-Reifen" sind Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Bauart so ausgelegt, dass die Fahreigenschaften bei Schnee gegenüber einem normalen Reifen verbessert werden - vor allem beim Anfahren oder bei der Stabilisierung der Fahrzeugbewegung." Der ADAC ist hier der Meinung, dass die "M+S"-Kennzeichnung (juristisch) völlig ausreicht, empfiehlt seinen Mitgliedern aber Reifen zu fahren, die sowohl die "M+S"- als auch die Schneeflocken-Kennzeichnung tragen. Unten als Beispiel ein nicht
laufrichtungsgebundener Reifen Bridgestone Dueler H/T, der a) als
Sommerreifen und b) als Ganzjahresreifen verkauft wird, aber trotzdem
Bei Winterreifen, die zusätzlich zur M+S-Kennzeichnung auch das Schneeflocken-Symbol tragen, dürfte sich somit jede Diskussion bzgl. Wintertauglichkeit erledigt haben. Conti weiß hierzu: "Das Symbol "Snowflake-on-the-Mountain" kennzeichnet Winterreifen entsprechend dem Industriestandard, der auf der amerikanischen Definition von Winterreifen basiert. Diese Reifen sind auf Schnee, vereisten Straßen und im Allgemeinen bei tiefen Temperaturen außerordentlich leistungsfähig hinsichtlich Sicherheit und Kontrolle." Unten als Beispiel ein (zugegeben
älterer) laufrichtungsgebundener Reifen Michelin 4x4 Alpin, der
beide Symbole trägt. Im Profil sieht man deutlich die Lamellen, die im Unten als Beispiel ein (aktueller) Reifen
Cooper Discoverer, der beide Symbole trägt. Zum Thema Winterreifenpflicht gibt hier einen interessanten Artikel aus 2010 von Prof. Dr. Dieter Müller, Polizei-Hochschule Sachsen. Weiterhin schriebt Focus Online hier in 11/2012 zum Thema "Mythos Winterreifenpflicht: Was wirklich gilt" 29.06.2014: ITALIEN !! // Aus gegebenem Anlass (diverse Artikel im Web, u.a. in der ams oder beim ADAC):
Zusammengefasst
lautet die ADAC-Meldung in etwa (die ams-Meldung wirkt hier deutlich
unklarer): Eine Ausnahme hiervon wird in Italien nur in den Wintermonaten zwischen dem 15. Oktober und 15. Mai des Folgejahres gewährt: In diesem Zeitraum dürfen wegen der Winterreifenpflicht auch solche Reifen verwendet werden, die einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex aufweisen, als in den Fahrzeugpapieren vorgesehen ist (mit entsprechendem Geschwindigkeitsaufkleber im Sichtfeld des Fahrers). In den Sommermonaten (16. Mai bis 14. Oktober) darf nach einer Verordnung des italienischen Transportministeriums mit Winter- oder Ganzjahresreifen dagegen nur dann gefahren werden, wenn diese einen Geschwindigkeitsindex aufweisen, der mindestens dem in der Zulassungsbescheinigung Teil I festgesetzten Geschwindigkeitsindex entspricht." Bei mir:
Eintrag laut Schein: 265/70R16 109S (=180 km/h),
momentan installiert: Cooper Discoverer M+S 265/75R16 116S (=180 km/h) //
vmax laut Schein = 160 km/h
Die ATIK-Felgen haben die
MB-Ersatzteilnummer 4634010302, laut einem
Gutachten von MB dürfen dort jedoch nur 265/70R16 drauf.
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