1) Gültige Rad-/Reifen-Kombinationen 460, 461, 463
2) Weitere Informationen zu Reifen-Kennzeichnungen
3) Winterreifen/-Pflicht

letztes Update: 30.06.2014


Die beste mir bekannte Zusammenstellung zum Thema stammt von Harald Pietschmann (USA), die sich HIER findet (englisch).



Ab 1.11.2012 wird EU-weit ein Reifenlabel eingeführt - mehr hierzu HIER.


Ich werde hier kurz auf die geläufigen Bezeichnungen von Bereifungen eingehen, da diese häufig verwechselt werden:

SUV-Sommerreifen
am Beispiel des Cooper Zeon 4XS ("M+S"-Label):

H/T (Highway-Terrain) oder auch S/T (Street-Terrain)
am Beispiel des Cooper Discoverer H/T ("M+S"-Label):
A/T (All-Terrain)
am Beispiel des Cooper Discoverer A/T ("M+S"-Label)

M/T (Mud-Terrain)
am Beispiel des Cooper Discoverer STT ("M+S"-Label):
Geländewagen-Winterreifen
am Beispiel des Cooper Discoverer M+S ("M+S" + Schneeflocke):

 



M+S // (C) BMVBS

§2 Absatz (3a) der StVO besagt:
"Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 gemäß Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988 (BGBl. I S. 1793), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 21. April 2009 (BGBl. I S. 872) geändert worden ist, dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind. Satz 1 gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen." (Stand: 08/2012)

Das BMVBS gibt in einer Pressemitteilung vom 16.12.2010 (hier) bekannt: "Als Winterreifen gelten alle M+S-Reifen."

Prof. Dieter Müller von der PolFH in Sachsen kommentiert dies hier jedoch ein klein wenig anders: "Laut der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 sind M+S-Reifen solche, "bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem in Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M+S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist." Allein die Reifenbezeichnung "M+S" ließe einen Autofahrer nicht rechtmäßig handeln, wenn er zum Beispiel mit seinem mit Sommerreifen ausgerüsteten Kraftfahrzeug durch den Schnee fährt."
...

"Zudem sollen als Winterreifen alle M+S-Reifen gelten, worunter auch Ganzjahresreifen fallen. Findet sich für diese ministerielle Auslegung, wonach die Ausrüstung eines Kraftfahrzeugs mit Ganzjahresreifen den Tatbestand eines ordnungswidrigen Verhaltens nicht erfüllt, eine Stütze im Gesetz? Ja, wenn Ganzjahresreifen mit dem Schriftzug "M + S" gekennzeichnet sind und sie zusätzlich die Anforderungen der EG-Richtlinie über die Reifenbeschaffenheit erfüllen. Fehlt auch nur eines er beiden Kriterien, handeln die betreffenden Autofahrer verkehrswidrig."

Wikipedia weiß hierzu: "Trotz dieser Definitionen ist „M+S“ keine geschützte Kennzeichnung und kann daher auch auf nicht-wintertauglichen Reifen angebracht werden. Insbesondere chinesische und amerikanische Reifenhersteller verwenden dieses Symbol auch auf Sommerreifen. Die Reifenindustrie hat darauf reagiert und das Piktogramm 'Berg mit Schneeflocke' (Alpine symbol) eingeführt. Dieses Symbol wird von der amerikanischen Straßenbehörde NHTSA an Reifen vergeben, die in einem Test eine gewisse Mindesttraktion auf Schnee und Eis erreichen.

Conti weiß hierzu: "Bei einem "M-und-S-Reifen" sind Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Bauart so ausgelegt, dass die Fahreigenschaften bei Schnee gegenüber einem normalen Reifen verbessert werden - vor allem beim Anfahren oder bei der Stabilisierung der Fahrzeugbewegung."

Der ADAC ist hier der Meinung, dass die "M+S"-Kennzeichnung (juristisch) völlig ausreicht, empfiehlt seinen Mitgliedern aber Reifen zu fahren, die sowohl die "M+S"- als auch die Schneeflocken-Kennzeichnung tragen.

Unten als Beispiel ein nicht laufrichtungsgebundener Reifen Bridgestone Dueler H/T, der a) als Sommerreifen und b) als Ganzjahresreifen verkauft wird, aber trotzdem
das "M+S"-Symbol trägt. Sein Profil weicht sicherlich von einem "normalen" PKW-Sommerreifen ab - ob man ihm jedoch eine gute Wintertauglichkeit attestieren kann,
würde ich als fraglich ansehen:



"M+S"-Kennzeichnung plus Schneeflocken-Symbol

Bei Winterreifen, die zusätzlich zur M+S-Kennzeichnung auch das Schneeflocken-Symbol tragen, dürfte sich somit jede Diskussion bzgl. Wintertauglichkeit erledigt haben.

Conti weiß hierzu: "Das Symbol "Snowflake-on-the-Mountain" kennzeichnet Winterreifen entsprechend dem Industriestandard, der auf der amerikanischen Definition von Winterreifen basiert. Diese Reifen sind auf Schnee, vereisten Straßen und im Allgemeinen bei tiefen Temperaturen außerordentlich leistungsfähig hinsichtlich Sicherheit und Kontrolle."

Unten als Beispiel ein (zugegeben älterer) laufrichtungsgebundener Reifen Michelin 4x4 Alpin, der beide Symbole trägt. Im Profil sieht man deutlich die Lamellen, die im
Winter für mehr Grip sorgen. Neuere Reifen-Modelle haben noch deutlich mehr Lamellen zu bieten als dieser:

Unten als Beispiel ein (aktueller) Reifen Cooper Discoverer, der beide Symbole trägt.


Zum Thema Winterreifenpflicht gibt hier einen interessanten Artikel aus 2010 von Prof. Dr. Dieter Müller, Polizei-Hochschule Sachsen.

Weiterhin schriebt Focus Online hier in 11/2012 zum Thema "Mythos Winterreifenpflicht: Was wirklich gilt"


29.06.2014: ITALIEN !! // Aus gegebenem Anlass (diverse Artikel im Web, u.a. in der ams oder beim ADAC):

Zusammengefasst lautet die ADAC-Meldung in etwa (die ams-Meldung wirkt hier deutlich unklarer):

Ist im Schein z.B. Geschwindigkeitsindex "S" eingetragen, so müssen die montierten Reifen MINDESTENS diesen tragen. Im genannten Winter-Zeitraum dürfen auch Reifen mit einem geringeren Index gefahren werden, sofern ein Warnaufkleber im Sichtfeld des Fahrers vorhanden ist.

Zitat:
"An  Kraftfahrzeugen montierte Reifen dürfen grundsätzlich den im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) angegebenen Geschwindigkeitsindex nicht unterschreiten.

Eine Ausnahme hiervon wird in Italien nur in den Wintermonaten zwischen dem 15. Oktober und 15. Mai des Folgejahres gewährt: In diesem Zeitraum dürfen wegen der Winterreifenpflicht auch solche Reifen verwendet werden, die einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex aufweisen, als in den Fahrzeugpapieren vorgesehen ist (mit entsprechendem Geschwindigkeitsaufkleber im Sichtfeld des Fahrers). 

In den Sommermonaten (16. Mai bis 14. Oktober) darf nach einer Verordnung des italienischen Transportministeriums mit Winter- oder Ganzjahresreifen dagegen nur dann gefahren werden, wenn diese einen Geschwindigkeitsindex aufweisen, der mindestens dem in der Zulassungsbescheinigung Teil I festgesetzten Geschwindigkeitsindex entspricht."

Bei mir:

Eintrag laut Schein: 265/70R16 109S (=180 km/h), momentan installiert: Cooper Discoverer M+S 265/75R16 116S (=180 km/h) // vmax laut Schein = 160 km/h
Laut Cooper-Website gib es den Reifen gar nicht (mehr?).

Die ATIK-Felgen haben die MB-Ersatzteilnummer 4634010302, laut einem Gutachten von MB dürfen dort jedoch nur 265/70R16 drauf.
Nach meinen Informationen ist das 75er-Verhältnis aber auch zulässig (war auf der selben Felge beim Pur und Pro nämlich serienmäßig so drauf ...)
ORC sieht das auch so.